Abschreibung
Durch den Einsatz im Betrieb erfahren Anlagegüter eine ständige Wertminderung, welche im Rahmen der Bewertung zu berücksichtigen ist.
Wegen des bedeutenden Anteils der Anlagegüter am Gesamtvermögen, hat die Anlagenabschreibung eine besondere Bedeutung.
Dieses Lernpaket beschäftigt sich mit der mathematischen Erfassung und Bewertung von Anlagevermögen.
Dazu einige Begriffsdefinitionen:
Unter Anlagevermögen versteht man alle Wirtschaftsgüter, die bestimmt sind dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen.
Die Anlagenabschreibung gibt an, um wie viel sich der Wert eines Anlagegegenstandes in einem bestimmten Zeitraum durch Nutzung verringert.
Der Anschaffungswert umfasst alle Ausgaben sie anfallen, bis ein Vermögensgegenstand betriebsbereit ist.
Unter der Nutzungsdauer versteht man jene Anzahl von Jahren, die eine Anlage im Betrieb voraussichtlich genutzt werden kann.
Der Restwert ist der Wert der Anlage am Ende der Nutzungsdauer.
Als Abschreibungsbasis wird in der Regel der Anschaffungswert verwendet.
der Abschreibungssatz gibt die Höhe der Abschreibung in Prozent an.
Als Abschreibungsbetrag bezeichnet man jenen Betrag, der in einem Geschäftsjahr abgeschrieben und als Aufwand verbucht wird.
Der Buchwert ist die Differenz zwischen dem Anschaffungswert und der Summe der bereits vorgenommenen Abschreibungsbeträge.
eine lineare Abschreibung liegt dann vor, wenn die Abschreibungsbeträge während der gesamten Nutzungsdauer gleich groß sind. Durch das Steuerrecht wird die lineare Abschreibung zwingend vorgeschrieben.
